Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und bedarf der Genehmigung durch Krankenkassen. Bei der Beantragung der Leistungen unterstützen wir Sie gerne!
Häusliche Krankenpflege wird im Haushalt der versicherten Person erbracht. Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht auch an sonstigen geeigneten Orten, an denen sich die versicherten Personen regelmäßig wiederkehrend aufhalten.