Betreuungs- und Entlastungsbetrag
Seit dem 01.01.2017 haben alle Versicherten mit einem Pflegegrad einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45 b SGB XI in Höhe von monatlich 125,00 €.
Der Leistungsanspruch entsteht monatlich, kann jedoch innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass der Leistungsanspruch nicht bzw. nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 b SGB XI können wir folgende Angebote vorhalten:
- 1.
Entlastende Angebote der allgemeinen Betreuung und Anleitung
- Hol- und Bringdienst
- Besuchsdienst
- Schiebedienst
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Spaziergänge
- Organisation und Durchführung kleiner Veranstaltungen usw.
- Einkäufe zu besonderen Anlässen
- Gedächtnistraining
- Bewegungsübungen
- Basale Stimulation
- Kreatives Gestalten
- Alltagstraining
- Hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Fenster- und Gardinenreinigung)
Ausführliche Informationen zur häuslichen Krankenpflege und Richtlinien finden Sie unter:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11/
- 2.
Entlastende Angebote zur Beratung und Organisation
- Anleitung der privaten Pflegeperson (Lagerungstechniken, Anwendung von Hilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten usw.)
- Hilfe bei Antragstellungen (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialämter, Versicherungen usw.)
- Hilfe bei der Organisation weiterer externer Unterstützungsleistungen (wie Menüservice, Hausnotruf, Hilfsmittel usw.)
- 3.
Entlastende Angebote im Bereich der Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung im Bereich Ernährung (Mahlzeiten zubereiten usw.)